Wohnbauförderung ist in Österreich Ländersache. Damit du bei der Finanzierung deines Traumhauses aus dem Vollen schöpfen kannst, hier ein Überblick über das Förderangebot der einzelnen Bundesländer.
Die Tiroler Wohnbauförderung bietet dir Kredite (Rückzahlung mit steigender Annuität) oder einen Wohnbauscheck ohne Rückzahlung sowie verschiedene Zuschüsse wie den Kinderzuschuss, oder Zuschüsse für energiesparende, umweltfreundliche und behindertengerechte Maßnahmen sowie sicheres Wohnen an. Sie machen Wohnen für all jene leistbarer, deren Einkommen die geltende Netto-Einkommensgrenze (abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) nicht überschreitet.
www.tirol.gv.at
Kärnten fördert die Errichtung eines Eigenheims, Gebäude im Gruppenwohnbau oder eines Doppelhauses (je maximal 2 Wohnungen für den eigenen Wohnbedarf und hinsichtlich einer zweiten Wohnung für den Wohnbedarf einer nahestehenden begünstigten Person wie Kinder, Geschwister oder Eltern). Es gibt drei Förderungsarten:
Gefördert wirst du in Oberösterreich bei der Errichtung von Eigenheimen durch Zuschüsse:
Förderbar sind Eigentümer der zu verbauenden Liegenschaft, die das geförderte Eigenheim mit Hauptwohnsitz beziehen und ihre bisherigen Miet- und Eigentumsrechte der vergangenen 5 Jahre aufgeben. Gut zu wissen: Der Sockelbetrag des gewährten Darlehens bezieht sich auf die Energieeffizienz des Hauses. Bitte prüfe deine Einkommensgrenzen fürdie Förderungswürdigkeit!
www.land-oberoesterreich.gv.at
In Salzburg wird die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern sowie Bauernhäusern, Austragshäusern, Häusern in der Gruppe, aber auch die Schaffung neuen Wohnraum durch Auf-, Zu-, Ein- oder Anbau gefördert. Voraussetzung sind zumindest 10 % Eigenmittel und 20 % Fremdmittel der Baukosten. Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss bestehend aus einem Grundfördersatz sowie Zuschlägen nach einem festgelegten Punktesystem für Gesamteffizienz, ökologische Baustoffe, Barrierefreiheit.
www.salzburg.gv.at
In der Steiermark wird mittels Landesdarlehen (Laufzeit: 20,5 Jahren) die Neuerrichtung eines Eigenheimes gefördert. Dabei dürfen, abhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die jeweils geltenden Netto-Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
www.wohnbau.steiermark.at